Barrierefreiheit

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 

Als „Kleinstunternehmen“ sind wir von den dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht betroffen.

Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unserer Dienstleistung so barrierefrei wie möglich zu gestalten.